Beantragung von Fördergeldern für Ihre Heizungsanlage
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Stellt man einen Antrag auf Fördergelder, steht natürlich eine Frage immer ganz oben auf der Liste: Wann bekomme ich mein Geld?
Sehr wichtig für eine zügige Bearbeitung des Antrages auf Fördergelder durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) ist, dass Sie möglichst komplette Unterlagen mit dem Antrag einreichen. Hierzu sollte man sich mit den Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien vertraut machen. Wenn Sie sich gleich zu Beginn der Planung Ihrer neuen Heizungsanlage durch das darin verfasste Beamtendeutsch quälen, haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Sie wissen auf welcher Grundlage die Sachbearbeiter der BAFA über Ihren Antrag entscheiden und Sie können Ihre Heizungsanlage optimal auf die staatliche Förderung abstimmen. Wesentliche Fragen, die hier behandelt werden, beziehen sich auf die Leistung der Heizung, die Größe des Pufferspeichers, der Fläche der installierten Solarkollektoren und mehr. Installieren Sie, zum Beispiel, gleichzeitig eine Holzpelletsheizung und Solarkollektoren, ist eine Sonderförderung möglich und auch der Einbau einer besonders effizienten Umwälzpumpe wird extra gefördert. Die Arbeit, sich in die Förderrichtlinien einzuarbeiten sollten Sie unbedingt selbst erledigen. Denn erstens geht es um Ihr Geld und zweitens berät Ihr Heizungsbauer Sie eher von der technischen Seite und vernachlässigt möglicherweise die Fördermöglichkeiten. Mit Ihrem Wissen können Sie dann seine Vorschläge besser bewerten und ergänzen.
Die folgenden Unterlagen müssen Sie unbedingt einreichen:
- Den Antrag auf Förderung
- Die Unternehmerbescheinigung über die Inbetriebnahme der Anlage
- Die Rechnung(en) von Heizungsanlage, Solaranlage und Pufferspeicher und zwar von der ersten bis zur letzten Seite.
Aus der Rechnung zur Heizungsanlage muss Hersteller, Typ und Leistung hervorgehen.
Die Rechnung zur Solaranlage muss Hersteller, Typ und installierte Kollektorfläche enthalten.
Die Rechnung zum Pufferspeicher muss Hersteller, Typ und Volumen enthalten.
Ich habe meine Anträge am 03.09.2009 gestellt. Innerhalb einer Woche kam dann die übliche Empfangsbestätigung mit dem Hinweis, dass man sich nicht melden solle und dass die Bearbeitung etwas länger dauern könne. Am 17.11.2009 erhielt ich dann ein Schreiben in dem fehlende Unterlagen angefordert wurden. Nachdem ich diese nachgereicht hatte, folgte etwa eine Woche später der Bescheid über die Förderung.
Noch ein Tipp: Reichen Sie nur Kopien der Rechnungen ein. Sie erhalten keine Unterlagen zurück.
Wichtige Informationen erhalten Sie auch hier:
Startseite „Eneuerbare Energien“ der BAFA
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Die Förderampel: Ist überhaupt noch Fördergeld im Topf?
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/foerderampel.html
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/publikationen/energie_ee_uebersicht_basis_und_bonusfoerderung.pdf
Förderformulare Biosmasse
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/formulare/index.html
Förderformulare Solarthermie
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html
Viele Bauherren suchen wertvolle Informationen zum Heizen mit erneuerbaren Energien und Sie können helfen. Wie, erfahren Sie hier.
Hier möchte ich die am häufigsten auftretenden Fragen rund um den Betrieb einer Holzpelletsheizung beantworten. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir ( raymund.bley@t-online.de ). Wenn ich die Antwort nicht weiß, dann kenne ich jemanden der Auskunft geben kann.
Beachten Sie aber, dass die hier gegebenen Antworten keine rechtsverbindlichen Handlungsanweisungen sind. Die für die Planung Ihrer Anlage relevanten Daten müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Heizungsbauer oder örtlichem Schornsteinfeger erarbeiten.












